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KSC11/KES11-Richtlinie Web-Kontrolle (B2B)


Go to solution Solved by alexcad,

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radeberger66
Posted
Hallo, ich habe in der Richtline für KES11 zwei Regeln erstellt. Eine Regel verbietet den Zugriff auf verschiedene Inhaltkategorien, die andere erlaubt den Zugriff auf eine bestimmte Web-Seite, die sonst geblockt werden würde. Diese Regel hat die höchste Priorität, danach kommt die Verbotsregel, anschließend die Standardregel. Die in der ersten Regel erlaubte Seite wird aber weiterhin durch die zweite Regel geblockt. Was mache ich falsch? KSC 11.0.0.1131 (a) KES 11,0.1.90 & KES 11.1.0.15919 Agent 11.0.0.1131
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Setze bitte mal die erlaubte Adresse ohne den Punkt nach dem Stern, also: *geruestservice-mueller.de Die Richtlinien-Änderung wurde auf dem Testsystem übernommen? Grüße Alex
radeberger66
Posted
Hallo Alex, das habe ich auch schon versucht, das Beispiel, das beim Eingeben einer Adresse angezeigt wird, ist ja auch ohne Punkt. Hilft leider nicht. Ich habe auch die ganze Richtlinie mal neu erstellt - aber auch das brachte keine Verbesserung. mfg Torsten
  • Solution
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Und jetzt habe ich auch den Fehler in deiner Konfig gesehen: die URL geht auf geruestservice-mueller.de nicht .com .... habe es gerade getestet - bei mir funktioniert das wie man erwarten sollte. Grüße Alex
radeberger66
Posted
Hallo Alex, vielen Dank für Deine Hilfe :-). Ja, die offizielle Adresse, auch im Impressum, endet auf .com. Das dann auf .de weitergeleitet wird hätte mir auch auffallen können :-/ Mit dem richtigen Eintrag funktioniert die Richtlinie jetzt wie gewünscht. Vielen Dank noch mal. Grüße Torsten

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